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   BSG, 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B   

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https://dejure.org/2001,8135
BSG, 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B (https://dejure.org/2001,8135)
BSG, Entscheidung vom 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B (https://dejure.org/2001,8135)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - B 11 AL 19/01 B (https://dejure.org/2001,8135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wiederaufnahme - Mangel der Prozessvertretung und Fristversäumnis - Entsprechende Anwendung der Vorschriften über Wiederaufnahme - Entscheidung über Nichtigkeitsantrag - Missbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 60 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 1
    Befangenheit des Senates im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 85/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Beschäftigungszeit -

    Auszug aus BSG, 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B
    Der Nichtigkeitsantrag gegen den Beschluß des Bundessozialgerichts vom 15. Juni 2000 - B 11 AL 85/00 B - wird als unzulässig verworfen.

    Die gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil gerichtete Beschwerde des Klägers hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluß vom 15. Juni 2000 - B 11 AL 85/00 B - als unzulässig verworfen, weil in der Beschwerdebegründung die geltend gemachten Zulassungsgründe Verfahrensmangel und Abweichung von Rechtsprechung des BSG nicht in der nach § 160a Abs. 2 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gebotenen Weise bezeichnet seien.

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BSG, 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B
    Erweist sich der Ablehnungsantrag als unzulässig, hat der zuständige Senat in seiner regelmäßigen Besetzung den Antrag als unzulässig zu verwerfen (BSG SozR Nr. 5 zu § 42 ZPO; BVerwGE 50, 36, 37; BVerwG DÖV 1976, 747f).

    Ergibt jedoch die Begründung des Ablehnungsantrags, daß eine Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt sein kann, so belegt dieser Umstand den Mißbrauch des Ablehnungsrechts und die Unzulässigkeit des Ablehnungsantrags (BVerwGE 50, 36, 38).

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BSG, 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B
    Mit der Entscheidung ohne Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter ist der Senat der ständigen Rechtsprechung des BSG gefolgt, wonach über nicht statthafte und nicht zulässige Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision allein durch die Berufsrichter des Senats zu entscheiden ist (BSG SozR 1500 § 160a Nrn 1 und 5; vgl auch BVerfGE 48, 246 ff = SozR 1500 § 160a Nr. 30).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren -

    Auszug aus BSG, 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B
    Erweist sich der Ablehnungsantrag als unzulässig, hat der zuständige Senat in seiner regelmäßigen Besetzung den Antrag als unzulässig zu verwerfen (BSG SozR Nr. 5 zu § 42 ZPO; BVerwGE 50, 36, 37; BVerwG DÖV 1976, 747f).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Rechtstreit über die Pflicht

    Dies gilt jedoch nicht, wenn lediglich über die Zulässigkeit des Ablehnungsantrags zu befinden ist (vgl Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 16.2.2001 - B 11 AL 19/01 B -, juris RdNr 6).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 68/09 B

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs im sozialgerichtlichen Verfahren; Bindung

    Dies gilt jedoch nicht, wenn lediglich über die Zulässigkeit des Ablehnungsantrags zu befinden ist (vgl BSG, Beschluss vom 16.2.2001 - B 11 AL 19/01 B -, juris RdNr 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2007 - L 17 U 11/04
    Aus demselben Grund kann der Senat über das Ablehnungsgesuch zugleich mit der Entscheidung über die Klagen befinden (BSG, Beschlüsse vom 26. November 1965, Az: 12 RJ 94/65, SozR Nr. 5 zu § 42 ZPO und vom 16. Februar 2001, Az: B 11 AL 19/01 B, SozSich 2003, 397; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 14. Juni 2005, Az: 6 C 11/05 u.a.; BFH, Beschluss vom 31. August 1999, Az: VB 53/97, V S 13/99, BFH/NV 2000, 244; Senatsurteil, a.a.O.; LSG NRW, Urteil vom 26. März 2003, Az: L 10 SB 131/01; Düring in: Jansen, Berliner Kommentar zum SGG, 2. Aufl. 2005, § 60 Rn. 19).

    Es kann die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen (vgl. hierzu BSG, SozSich 2003, 397; BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975, Az: VI C 129.74, BVerwGE 50, 36, 38; BFH, Beschlüsse vom 03. Februar 2003, Az: VII K 4/02 u.a. sowie vom 27. Januar 2004, Az: X S 22/03).

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